Tschüss Solidaritätszuschlag!
Nach 30 Jahren entfällt für die meisten der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf die Einkommensteuer (Einkommenshöhe jährlich bis 62.127 €; Ehepaare bis 124.254 €). Außerdem steigt der Grundfreibetrag auf 9.744 € - erst ab dann werden Steuern auf das Einkommen fällig.
Hier ein Beispiel: Ein Ehepaar mit 100.000 € zu versteuerndem Einkommen zahlt rund 1.630 € weniger als 2020.